Schrottensee (Treppendorf)

Lage:

Der Schrottensee befindet sich in der Nähe von Treppendorf (siehe Bild).

Schrottensee

Die Pfeile im Bild markieren den Bereich von dem man angeln darf gemäß den folgenden Bestimmungen. Bitte hier entsprechend das Schongebiet beachten (siehe Begrenzung (rote Linie) auf der Karte bzw. Beschilderung am See)

Der Sportfischerverein Schönbrunn vergibt Jahresfischereischeine und Tagesfischereischein (Angelkarten) für die marktierte Gewässerabschnitte vorangig an Vereinsmitglieder.

Tageskarten werden vorangig an Gäste vergeben, die einen Paten (Vereinsmitglied) zum Tage des Angeln mit dabei haben. Die Wiesen dürfen nicht befahren werden. Auto´s bitte am Wegesrand bzw. Straße parken.

Das Gewässer ist behindertengerecht und bietet Angler mit Behinderung ebenso Zugang zum Gewässer.

Bestimmungen:

Inhaber der Tages/Jahreskarte für dieses Gewässer dürfen mit 2 Ruten im Schrottensee (Treppendorf) vom 01.01. bis 31.12. fischen.

Störe sind im Schrottensee / Treppendorf ganzjährig geschützt und sind schonend zurückzusetzen.

Fangbegrenzung: 3 Edelfische pro Tag (Forelle, Karpfen, Schleie, Zander)

und max. 3 Zander pro Woche.

Zander hat Schonzeit vom 01.01. bis 30.04.

  • Das Angeln mit Kunstköder ist erst ab dem 01.06. erlaubt !!
  • Köderfisch Mindestmaß 10cm !!
  • Außerdem gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sowie die vereinsinternen Regelungen (siehe unten). Gefangene Fische sind unverzüglich in der Fangliste einzutragen.
  • Den Kontrollpersonen des Verein sind Folge zu leisten.
  • Fanglisten müssen bei der Jahreshauptversammlung spätesten beim Einlösen der neuen Jahreskarte abgegeben werden. Alle Inhaber von Fischereierlaubnisschein sind zum Führen von Fanglisten verpflichtet.
  • Das Angeln im Schongebiet ist verboten.
  • Jugendfischer dürfen nur mit einer Handangel angeln.
  • Offenes Feuer nur in einer Feuerschale und auf eigne Gefahr gemäß den gesetzlichen Regelungen, Verein übernimmt keine Haftung. Bei Nichteinhaltung kann die Angelkarte sofort entzogen werden mit möglichen rechtlichen Konsequenzen.
  • Kein offenes Feuer im Wald und auf Wiesen (Nur auf ausgewiesen Grillplätzen und nur in Verbindung mit in einer Feuerschale geduldet) Bitte nicht rauchen im Wald, denn schon kleine Glutreste der Zigarette reichen aus, um einen Waldbrand zu entfachen.
  •  Für Weissfische besteht keine Fangbegrenzung, kein Schonmaß und keine Schonzeit.
  • Mutterkarpfen ab 10Pfund (5Kg) müssen umgehend wieder zurück gesetzt werden.
  • Längeres Anfüttern über Tage, sowie das Füttern und das Angeln mit Boilies und Hundefutter ist verboten.
  • Der Stör ist ganzjährig geschützt !
  • Krebse dürfen nicht zurück gesetzt werden.
  • Bitte vor dem Angeln kurzfristig immer auf die Webseite schauen bzgl. kurzfristiger möglicher Gewässersperren wegen Besatzmassnahmen, Versammlungen, Arbeitseinsätze und sonstige Aktivtäten.
  • Bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte kann die Angelkarte sofort eingezogen werden.
  • Die Regeln sind immer auf der Karte mit beschrieben.

Schonzeit und Schonmaß:

  • Bachforelle               01.10. – 28.02.                     26cm
  • Regenbogenforelle 15.12. – 15.04.                       26cm
  • Schleie                       —–                                       26cm
  • Karpfen                     —–                                       35cm
  • Zander                       01.01. – 30.04.                    50cm