Schnupperangeln – Ferienpass 2013

Schnupperangeln – ein erlebnisreicher Tag für Schüler und Jugendliche.

Der Schönbrunner Sportfischerverein 1971 e.V. wird am 31. August 2013 im Rahmen des Ferienpass 2013 das Schnupperangeln durch führen. Ihr werdet sicherlich schon gespannt sein, was Euch hier erwartet. Wir wollen jedoch nicht zu viel veraten, lasst Euch überaschen. Ort und Uhrzeit wird noch festgelegt. Schaut einfach von Zeit zu Zeit auf unsere Webseite.

www.sportfischerverein-schoenbrunn.de

Wir werden in nächsten Wochen noch ausführlicher berichten. Die Zahl der Plätze ist begrenzt, bitte habt dafür Verständnis.

Zahlreiche Schüler können an der Veranstaltung teilnehmen, dabei zeigen letztes Jahr die Jugendlichen ein großes Interesse an Fisch und Natur. Verein stellte entsprechende Getränke zur Verfügung.

Auch in diesem Jahr bietet der Pass ein umfangreiches kulturelles und vor allem familienfreundliches Angebot. Der Ferienpass beinhaltet erweiterte sportliche Angebote, um auch Jugendliche noch stärker anzusprechen. Der Ferienpass 2013 kostet 4,00 Euro. Er ist für Kinder und Jugendliche von 4-18 Jahren. Die Gültigkeitsdauer ist vom 31. Juli bis 11 September 2013. Die Ausgabestellen sind Landratsamt Bamberg -Infothek-, Gemeindeverwaltungen des Landkreises, Sparkasse Bamberg mit allen Geschäftsstellen, Raiffeisenbanken im Landkreis Bamberg und die Bamberger Bank eG, Rathaus Maxplatz -Infothek-, Rathaus Geyerswörth, Kreisjugendring Bamberg-Land, Dynamos Infoladen. Seit über 20 Jahren ist für das dritte und jedes weitere Kind der Ferienpass kostenlos. Es handelt sich hier um den Verkaufspreis (4,00 Euro), welchen unsere Gemeinden dankenswerterweise bisher immer übernommen haben. Wir würden es sehr begrüßen, wenn dieser schöne „Brauch“ von unseren Gemeinden weiterhin freiwillig gepflegt würde. Bitte bedenken Sie dabei, dass der Ferienpass von Stadt und Landkreis Bamberg ein Angebot für unsere Kinder und Jugendlichen ist, welches bayernweit sehr großzügig finanziell ausgestattet ist. Die Stadt Bamberg übernimmt für jedes dritte und weitere/n Kind/Jugendlichen den Verkaufspreis.