Rückhaltebecken Schönbrunn

Lage:

Das Rückhaltebecken befindet sich nördlich von Schönbrunn (siehe Bild). Das Rückhaltebecken darf nur von rechten Ufer sowie vom südlichen Ufer mit entsprechender Tageskarte oder Jahreskarte beangelt werden, hierbei sind die Markierungen im Bild zu beachten. Das Schongebiet befindet sich am nördlichen und östlichen Ufer.

Das Gewässer ist behindertengerecht und bietet Angler mit Behinderung ebenso Zugang zum Gewässer.

RHB-marked

Die Pfeile im Bild markieren den Bereich von dem man angeln darf gemäß den folgenden Bestimmungen.

ACHTUNG: Das Gewässer wurde 2018 saniert, so sah das Gewässer aus vor dem Ausbaggern. Gewässertiefe teilweise unter 1m.

Das Gewässer 2019 wurde wieder erfolgreich renaturisiert und schaut nun so aus:

 Gewässertiefe zwischen 2m – 4m, je nach Wasserstand.

Bestimmungen:

Inhaber der Tages/Jahreskarte für dieses Gewässer dürfen mit 2 Ruten im Rückhaltebecken vom 01.03. bis 31.12. fischen.

Fangbegrenzung: 3 Edelfische pro Tag (Karpfen, Schleie, Hecht, Zander)

  • Außerdem gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sowie die vereinsinternen Regelungen (siehe unten). Gefangene Fische sind unverzüglich in der Fangliste einzutragen.
  • Den Kontrollpersonen des Verein sind Folge zu leisten.
  • Fanglisten müssen bei der Jahreshauptversammlung spätesten beim Einlösen der neuen Jahreskarte abgegeben werden. Alle Inhaber von Fischereierlaubnisschein sind zum Führen von Fanglisten verpflichtet.
  • Das Angeln im Schongebiet ist verboten.
  • Für Weissfische besteht keine Fangbegrenzung.
  • Mutterkarpfen ab 10Pfund müssen wieder zurück gesetzt werden.
  • Längeres Anfüttern über Tage, sowie das Füttern und das Angeln mit Boilies und Hundefutter ist verboten.
  • Feuer ist nur an der vorgesehenen Feuerstelle erlaubt.
  • Bitte vor dem Angeln kurzfristig immer auf die Webseite schauen bzgl. kurzfristiger möglicher Gewässersperren wegen Besatzmassnahmen, Versammlungen, Arbeitseinsätze und sonstige Aktivtäten.
  • Jugendfischer mit Jugendkarte dürfen nur mit einer Handangel angeln!
  • Die Interressen der Öffentlichkeit dürfen nicht beeinträchtigt werden
  • Bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte kann die Angelkarte sofort eingezogen werden.

Schonzeit und Schonmaß:

  • Achtung das Gewässer ist vom 01.01. bis zum 28.02. gesperrt.
  • Bachforelle               01.10. – 15.03.                    26cm
  • Regenbogenforelle 15.12. – 15.04.                      26cm
  • Schleie                       —–                                       26cm
  • Karpfen                     —–                                       35cm
  • Zander                       01.01. – 30.04.                    50cm
  • Hecht                         15.02. – 30.04.                    50cm
  • Wels                           —–                                       70cm
  • Aal                              —–                                       50cm