(Allgemeine Informationen des Bezirksfischerverband Oberfranken)
Unter 10 Jahren:
Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang als Helfer eines volljährigen Anglers (Inhaber eines staatlichen Fischereinscheines) beteiligt werden. Für Kinder unter 10 Jahren ist ein Erlaubnisschein nicht erforderlich. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über einen Erlaubnisschein für das betreffende Gewässer verfügen.
Das Kind unter 10 Jahren darf die Angel auswerfen, unter Aufsicht den Drill führen, aber keinesfalls den Fisch töten.
Der erwachsene Angler sollte jederzeit helfend eingreifen können und darf sich von der Angel entfernen.
ab dem 10. Lebensjahr:
Der Jugendliche darf unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen (volljährigen) Anglers (Pate) fischen. Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein besitzen und einen Erlaubnisschein für das Gewässer gelöst haben. Der aufsichtführende Angler muss ebenfalls einen gültigen Fischereischein besitzen. Der Jugendliche darf mit nur mit einer Handangeln fischen.
Jugendfischer mit Jugendfischereischein erhalten in unseren Verein gegen geringe Gebühr entsprechend Jahres-Jugenderlaubnisschein für all unsere Gewässer (Aufzuchtgewässer ausgeschlossen !!!). Jugendfischereischein ist Voraussetzung und ist bei der Gemeinde mit zwei Passbilder plus Gebühr erhältlich.
Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Fischerprüfung machen. Den Fischereischein für Erwachsene erhält er aber erst ab seinen 14. Geburtstag. Die entsprechende Jahreskarten für das laufende Jahr werden immer nur zur Hauptversammlung (im Januar) ausgegeben. Wir bitten die Jugendangler hierbei um Geduld, auch wenn die Fischerprüfung zwischenzeitlich abgelegt wurde. Mit den Jahreskarte für Fischereiberechtigte sind auch entsprechende Gebühren fällig!
ab 14 mit der Fischerprüfung:
Es gibt für Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben 2 Wahlmöglichkeiten:
1) Er angelt in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers weiter mit seinem Jugendfischereischein und dem Erlaubnisschein für Inhaber eines Jugendfischereischeines jedoch nur mit einer Handangel.
2) Er löst den Fischereischein für Erwachsene und einen Erlaubnisschein für Erwachsene. In diesem Fall kann er alleine ohne Aufsicht fischen mit 2x Handangeln. Diese sind jedoch immer nur bei der Jahreshauptversammlung erhältlich.
ab 18 Jahre:
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann jemand nur noch fischen, wenn er die Fischerprüfung bestanden und einen Fischereischein für Erwachsene und die dazugehörigen Erlaubnisschein für das Gewässer besitzt. Der Jugendfischereischein gilt hier nicht mehr, auch die Jugend-Erlaubnisscheine sind dann nicht mehr gültig.